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Wohnwagenversicherung

Mittels einer speziellen Wohnwagenversicherung schützen sich Besitzer von Wohnwagen vor Haftpflichtansprüchen Dritter. Diesbezüglich benötigen sie in erster Linie erst einmal eine KFZ-Haftpflichtversicherung, die sowohl Fahrer und Beifahrer als auch Halter bei Unfällen entsprechend schützt.

Zudem gibt es aber auch noch weitere Absicherungsmöglichkeiten im Hinblick auf den Wert des Wohnwagens sowie auf die Inneneinrichtung. In erster Linie eine Vollkaskoversicherung für Wohnwagen. Eine Teilkaskoversicherung alleine können Sie über unsere Konzepte nicht absichern, da dieser Baustein im Verhältnis zur Vollkaskoversicherung sogar teurer wäre.

Zusätzlich können Sie sich für eine explizite Inhaltsversicherung entscheiden. Eine Versicherung für Dauercamper bieten wir nicht an.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung bildet grundsätzlich die Basis der Wohnwagenversicherung

Ohne Haftpflichtversicherung dürfen Sie einen Wohnwagen im öffentlichen Straßenverkehr nicht nutzen. Sie erhalten grundsätzlich erst dann die Zulassung für das Halten eines Wohnwagens, wenn Sie eine entsprechende Wohnwagenversicherung abgeschlossen haben.

Mit einer Haftpflichtversicherung versichern Sie sich dabei sowohl gegen Personen- und Sachschäden als auch gegen Vermögensschäden, für die Ihr Wohnwagen bei einem von Ihnen verursachten Unfall verantwortlich ist. Dabei können Sie sich im Rahmen einer Haftpflichtversicherung für unterschiedlich hohe Deckungssummen entscheiden. In der Regel übernimmt Ihr Versicherer aber nicht nur die entsprechende Regulierung eines Schadens; Dieser prüft auch die Berechtigung von Schadensersatzansprüchen Ihnen gegenüber und wehrt unberechtigte Ansprüche, möglicherweise sogar auf dem Gerichtsweg, ab.

Haftpflichtversicherung für Wohnwagen

Vollkaskoversicherungen oder auch Inhaltsversicherungen schützen ergänzend

Ergänzend zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung können Sie sich zudem mit einer Vollkaskoversicherung einen ergänzenden Versicherungsschutz für Ihren Wohnwagen sichern. In der Teilkaskoversicherung erhalten Sie einen entsprechenden Versicherungsschutz für Schäden durch Glasbruch, Kurzschluss, Explosion oder Brand. Je nach Versicherungspolice können zudem auch Schäden durch in Bewegung befindliche Tiere und der Tierbiss, Diebstahl oder Naturgewalten (Blitzschlag, Sturm, Hagel etc.) zum Umfang einer Wohnwagenversicherung dieser Art zählen. In Vollkasko sind dann auch Schäden am eigenen Wohnwagen, die durch Sie als Versicherter verursacht worden sind, versichert und Vandalismus-Schäden am Fahrzeug.

Des Weiteren gibt es noch die Möglichkeit, eine spezielle Wohnwagenversicherung in Form einer Inhaltsversicherung für die beweglichen Gegenstände im oder am Fahrzeug (vom Tablet über Fahrräder, E-Bikes und ggfs. auch Sportgeräte) abzuschließen.

Vollkaskoversicherung für Wohnwagen

Teilkaskoversicherung für den Wohnwagen

Teilkaskoversicherung für den Wohnwagen

Häufig gestellte Fragen zur Wohnwagenversicherung finden Sie im Bereich F.A.Q.