Dauercamping Versicherung
Allgefahrenschutz für Ihr zweites Zuhause
Ein fester Standplatz auf dem Campingplatz ist für viele mehr als ein Freizeitvergnügen – es ist ein zweites Zuhause. Ob Wohnwagen, Mobilheim, Tiny House oder Bauwagen: Mit der neuen Dauercamping Versicherung von Jahn & Partner in Zusammenarbeit mit agencio sichern Sie Ihre Investition rundum gegen alle Gefahren ab – europaweit!
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Häufige Fragen zur Dauercamping Versicherung (FAQ)
Was ist eine Allgefahrenversicherung?
Eine Allgefahrenversicherung deckt grundsätzlich alle Risiken, sofern diese nicht ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen sind. Das heißt: Auch ungewöhnliche Schadensereignisse sind automatisch mitversichert.
Für welche Objekte gilt die Versicherung für Dauercamper?
Versichert werden können Wohnwagen, Mobilheime, Tiny Houses, Bauwagen, Zelte, Vorzelte, Winterdächer, Carports, Anbauten sowie der gesamte fest verbaute Inhalt und Hausrat.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der Schutz der Dauercamper Versicherung gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten – vorausgesetzt, der versicherte Gegenstand steht auf einem offiziell genehmigten Campingplatz oder einer vergleichbaren Dauercampingfläche.Ist
Ist Hausrat im Wohnwagen ebenfalls versichert?
Ja. Die Dauercamping-Versicherung umfasst auch Hausrat, technische Geräte, Werkzeuge, Möbel und persönliche Gegenstände, sofern sie sich im versicherten Objekt befinden.
Gibt es einen Selbstbehalt im Schadensfall?
Ja, im Schadenfall wird ein Selbstbehalt von 150 € je Versicherungsfall fällig, sofern nicht anders vereinbart.
Sind auch Schäden durch Tiere oder Insekten abgedeckt?
Ja, Tierbiss-, Marder- und Insektenschäden (z. B. durch Holzschädlinge oder Nestbau) sind im Rahmen der Allgefahrenversicherung mitversichert.
Wie erfolgt die Beitragsberechnung der Dauercamping-Versicherung?
Der Beitrag richtet sich nach dem Neuwert des Objekts, dem Standort, dem gewählten Leistungsumfang und der Höhe der Versicherungssumme. Der genaue Beitrag kann über das Online-Tool berechnet werden.
Welche Gefahren sind ausgeschlossen?
Nicht versichert sind u. a.: Schäden durch Kriegsereignisse, Kernenergie, vorsätzliche Beschädigung, normale Abnutzung, Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (nur, wenn nicht ausdrücklich eingeschlossen).
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